Freitag, 26. Juli 2019
Martin EA189 Winterkorn: Grob fahrlässige Unkenntnis.
Neulich bei Dieselgate:
Den VW entstandenen Schaden wegen des Dieselskandals müsse sich das Unternehmen wegen grob fahrlässiger Unkenntnis des seinerzeitigen Vorstandsvorsitzenden Martin Winterkorn zu 100 Prozent selber zuschreiben, urteilte das Gericht.
Volkswagen | Dieselgate | Winterkorn |
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