Freitag, 25. August 2017
mikefrison.com/4162
Wenn für ein Gerichtsverfahren ein Gutachten über Abgas erstellt werden soll, geht der TÜV auf Tauchstation:
Der dafür vereidigte und bestellte Sachverständige habe nunmehr mitgeteilt, dass sich deutsche Labore nicht bereit erklärten ihre Testeinrichtungen für derartige Überprüfungen von gerichtlich bestellten Sachverständigen zur Verfügungen zu stellen, wenn deutsche Hersteller betroffen seien.
Dieselgate |
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