Sonntag, 14. Juli 2019
Bei anstehenden relevanten Ausschuss- und Ratsentscheidungen solle eine neue Klimafolgenabschätzung als fester Bestandteil eingeführt werden, die kennzeichnet, inwieweit die anstehende Maßnahme oder das Projekt Auswirkungen auf die Nachhaltigkeit und den Klimaschutz hat. Bis jetzt enthalten Ratsvorlagen als feste Folgendarlegung lediglich finanzielle Aspekte.